Schweiz FSVO: Hygienestandards für Tattoo-Studios 2025

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Aktualisiert: 2025

Die Schweiz ist nach wie vor eines der strengsten Länder Europas, wenn es um die Hygiene bei professionellen Tätowierungen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht. Im Januar 2025 führte dasBLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)aktualisierte Vorschriften ein, die alle Tätowierungs-, PMU- (Permanent Make-up) und Piercing-Studios befolgen müssen, um legale, sichere und konforme Servicestandards aufrechtzuerhalten.

Dieser Artikel fasst dieHygienevorschriften der FSVO für 2025in einem übersichtlichen, leicht verständlichen Format zusammen, damit sowohl Tätowierer als auch Kunden auf dem Laufenden bleiben können.


🔵Was ist die FSVO und warum reguliert sie Tattoo-Studios?

DasBundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)ist die zuständige Schweizer Behörde für:

  • Öffentliche Gesundheit und Infektionsprävention
  • Chemische und biologische Sicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Überwachung von Tätowierfarben und -verfahren

Beim Tätowieren kommt es zuHautverletzungen, weshalbInfektionspräventionundChemikaliensicherheitvon entscheidender Bedeutung sind. Aus diesem Grund legt das FSVO landesweite Hygienevorschriften fest, um sowohl Kunden als auch Tätowierer zu schützen.


🔵Wichtige Änderungen in den Hygienestandards der FSVO 2025

Nachfolgend finden Sie eine professionelle Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen, die Tattoo-Studios ab 2025 beachten müssen.


1. Obligatorische Hygieneschulung für alle Künstler

Jeder Tätowierer, einschließlich Auszubildende und PMU-Künstler, muss Folgendes absolvieren:

  • Ein zertifizierter Hygienekurs
  • Grundlegende Schulung zur Infektionsprävention
  • Erste-Hilfe-Schulung mit Schwerpunkt Hautverletzungen

Die Kurse müssenalle 5 Jahre erneuert werden.


2. Regeln zur Flächendesinfektion aktualisiert

Studios müssen Desinfektionsmittel verwenden, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist gegen:

  • Bakterien
  • Viren
  • Pilze
  • Durch Blut übertragbare Krankheitserreger (HBV, HCV, HIV)

Alle Arbeitsflächen müssen desinfiziert werden:

  • Vor jedem Kunden
  • Nach jedem Kunden
  • Unmittelbar nach der Kontamination

3. Anforderungen an Einweggeräte

Die FSVO verlangt nuneine 100-prozentige Einwegverwendungfür:

  • Nadelkartuschen
  • Tintenkappen
  • Rasiermesser
  • Handschuhe
  • Barrierefolien
  • Schutzhüllen (Kabel, Griffe, wenn nicht sterilisierbar)

Wiederverwendbare Griffe/Metallwerkzeuge sindnurzulässig,wennsie in einem zertifizierten Autoklavsterilisiert wurden.


4. Dokumentation zu Autoklav und Sterilisation

Studios, die wiederverwendbare Werkzeuge verwenden, müssen:

  • Besitzen Sie einen registrierten Autoklav oder haben Sie Zugang zu einem solchen?
  • Monatliche Sporen-Tests im Autoklav durchführen
  • Sterilisationsprotokolle10 Jahre lang aufbewahren

Bei unangekündigten Kontrollen können Unterlagen angefordert werden.


5. Aktualisierte Vorschriften für Tinten (Anpassung an REACH 2025)

Die Schweiz passt ihre Vorschriften für Tätowierfarben nun weitgehend an die EU-REACH-Vorschriften für Pigmente an.
Dazu gehören:

  • Beschränkungen für schädliche Pigmente
  • Obligatorische Zutatenlisten
  • Chargenrückverfolgbarkeit
  • Aktualisierungen der Liste verbotener Substanzen

Studios müssennicht konforme Tinten unverzüglich entfernen.


6. Anforderungen an die Studioausstattung

Alle Studios müssen über Folgendes verfügen:

  • Saubere und schmutzige Arbeitsbereiche trennen
  • Ein spezielles Handwaschbecken innerhalb des Arbeitsbereichs
  • Glatte, porenfreie Oberflächen (kein unbehandeltes Holz)
  • Die richtige Beleuchtung für sicheres Tätowieren
  • Leicht zu reinigende Böden (keine Teppiche)

7. Sicherheitsprotokolle für Kunden

Künstler müssen nun Folgendes vorlegen:

  • Eine unterschriebene Gesundheitserklärung
  • Schriftliche Nachsorgeanweisungen
  • Formelles Einverständnisformular für Minderjährige (16–18 Jahre)
  • Warnhinweise zu Allergien/Schwangerschaft

8. Abfallentsorgungsstandards

Studios müssen verwenden:

  • Zertifizierte Behälter für scharfe Gegenstände
  • Versiegelte Plastiktüten für kontaminierten Abfall
  • Zugelassener Sammel- und Entsorgungsdienst

Das Vermischen von allgemeinen Abfällen mit biologischen Gefahrstoffen ist verboten.


🔵Was bedeutet das für Tattoo-Kunden in der Schweiz?

Kunden können Folgendes erwarten:

  • Höhere Sicherheitsstandards
  • Bessere Hygienekontrolle
  • Transparente Informationen zur Nachsorge
  • Schutz vor Infektionen und allergischen Reaktionen
  • Klarere Vorschriften für Tinten und Pigmente

Die Schweiz bleibtweltweit führendin Sachen Tattoo-Sicherheit.


🔵Was dies für Tätowierer bedeutet

Tätowierer und Studios müssen:

  • Hygieneschulung aktualisieren (obligatorisch)
  • Überprüfen Sie den Tintenbestand auf Konformität.
  • Reinigungsprotokolle aktualisieren
  • Sterilisationsprotokolle führen
  • Bereiten Sie sich auf regelmäßige Inspektionen vor
  • Befolgen Sie strenge Vorschriften für Oberflächen, Abfälle und Werkzeuge.

Diese Standards dienen dem Schutz sowohlder Kunden als auch des Rufs professioneller Studios.


🔵NKINK Zusammenfassung & Branchenperspektive

Als neutrale Informationsplattform unterstütztNKINK – Network for Knowledge in International Norms & Kompliancedie weltweite Klarheit in Bezug auf Tätowierungsvorschriften.
Die aktualisierten FSVO 2025-Vorschriften der Schweiz gehören zu den fortschrittlichsten und kundenorientiertesten in Europa.

Durch die Angleichung an REACH und die Verschärfung der Sterilisationsanforderungen setzt die Schweiz einen hohen Maßstab für andere Länder.

NKINK wird weiterhin globale Hygiene-Updates überwachen und im Bereich„Global Tattoo News“veröffentlichen.

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