Als Nicht-EU-Tätowierer in der Schweiz arbeiten

Was Sie vor Ihrem Beitritt zum NKINK Tattoo Studio Bern wissen sollten

Die Schweiz ist eines der schönsten und sichersten Länder der Welt, und das Tätowieren ist hier für viele internationale Künstler eine lohnende Erfahrung. Wir erhalten Anfragen von talentierten Tätowierern aus aller Welt, die vorübergehend als Gastkünstler bei NKINK Tattoo Studio Bern mitarbeiten möchten.

Wenn Sie jedoch kein EU-/EFTA-Bürger sind, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Schweiz sehr strenge Einwanderungs- und Arbeitsgenehmigungsgesetze hat, insbesondere für Berufe, die nicht unter die offizielle Ausnahmeregelung für „Künstler” fallen.

Tätowierer gelten nicht als darstellende Künstler (wie Musiker, Tänzer oder Schauspieler), daher müssen wir das reguläre Verfahren für Nicht-EU-Arbeitnehmer befolgen, das komplexer ist und eine frühzeitige Planung erfordert.

Dieser Blogbeitrag erklärt alles, was Sie vor der Bewerbung wissen müssen.

1. Tätowierer fallen nicht unter die „Künstlerausnahme“-Regelung.

Die Schweiz bietet vereinfachte, beschleunigte Arbeitsbewilligungen für bestimmte Berufe im Bereich der darstellenden Künste an.

Dazu gehören:

Musiker Tänzer Schauspieler Zirkusartisten

Leider sind Tätowierer nicht in dieser Liste enthalten.

Das bedeutet, dass Sie das Standardverfahren für Nicht-EU-Bürger durchlaufen müssen, das mehr Anforderungen stellt und mehr Zeit in Anspruch nimmt.

2. Das Studio muss die Genehmigung beantragen – Sie können den Antrag nicht selbst stellen.

Wenn Sie bei NKINK arbeiten möchten, muss die Bewerbung von uns, dem Host-Studio, eingereicht werden, nicht von Ihnen.

Ein Tätowierer aus einem Nicht-EU-Land darf in der Schweiz ohne vorherige Genehmigung nicht legal tätowieren, auch wenn der Aufenthalt nur vorübergehend ist.

Dies ist eine gesetzliche Vorschrift, keine Studio-Richtlinie.

3. Die Schweiz verlangt einen Nachweis, dass Sie dringend benötigt werden.

Die Einwanderungsbehörden werden fragen:

Warum gerade dieser Künstler? Bringen Sie eine einzigartige Fähigkeit, einen einzigartigen Stil oder eine einzigartige Technik in unser Studio ein? Ist Ihr Fachwissen auf dem Schweizer oder EU-Arbeitsmarkt nicht verfügbar?

Dies wird als Arbeitsmarktprüfung bezeichnet.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Schweiz sicherstellen möchte, dass:

Stellen werden in erster Linie an Einheimische oder EU-Künstler vergeben, es sei denn, es gibt einen eindeutigen Grund dafür, dass Ihr Talent einzigartig und unverzichtbar ist.

Dies ist einer der Hauptgründe für die Strenge des Verfahrens.

4. Gehalt und Arbeitsbedingungen müssen den Schweizer Standards entsprechen

Zum Schutz der Arbeitnehmer verlangt die Schweiz, dass alle ausländischen Künstler Folgendes erhalten:

Faires und wettbewerbsfähiges Gehalt Sichere und legale Arbeitsbedingungen Ein sauberer, hygienischer und zertifizierter Arbeitsplatz

Bei NKINK halten wir uns strikt an die Schweizer Hygienevorschriften, die Vorschriften des Kantons Bern und die EU-REACH-Standards.

Die Regierung wird dies jedoch weiterhin bei der Beantragung der Genehmigung überprüfen.

5. Zwei separate Behörden müssen den Antrag genehmigen

Ihr Antrag auf Arbeitserlaubnis muss genehmigt werden von:

✔️ Migrationsamt Kanton Bern (MAP)

und

✔️ Das Schweizer Bundesamt für Migration (SEM)

Wenn eine der beiden Behörden ablehnt, kann die Genehmigung nicht erteilt werden.

Dieses doppelte Genehmigungsverfahren ist der Grund dafür, dass das Verfahren im Vergleich zu EU-Bürgern länger und aufwändiger ist.

6. Die Schweiz hat jährliche Kontingente für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern.

Die Anzahl der Genehmigungen für Nicht-EU-Bürger ist begrenzt.

Jedes Jahr vergibt die Schweiz eine feste Anzahl von „Quotenbewilligungen“ an Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern. Tätowierer müssen sich dabei gegen andere Berufsgruppen wie IT-Spezialisten, Ingenieure, Forscher und Beschäftigte im Gesundheitswesen durchsetzen.

Aus diesem Grund müssen Anträge fundiert, vollständig und begründet sein.

7. Was wir von interessierten Gastkünstlern aus Nicht-EU-Ländern erwarten

Um den Prozess zu beginnen, benötigt NKINK Tattoo Studio Bern:

Ein aussagekräftiges professionelles Portfolio (Instagram, Website, verheilte Tattoos) Genaue Arbeitsdaten (Gasttätigkeiten) Detaillierte Informationen zu deinen Fähigkeiten und deinem persönlichen Stil Nachweis deiner Berufserfahrung (Jahre als Tätowierer, Gasttätigkeiten, Studios) Klare Begründung, warum du in unserem Studio arbeiten möchtest Bereitschaft, alle Schweizer Hygiene-, Sicherheits- und Rechtsvorschriften einzuhalten

Wir nehmen unseren Beruf ernst und erwarten dasselbe Engagement.

8. Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Realistisch gesehen:

6–12 Wochen

abhängig von:

Genehmigungsquoten Dokumentenvollständigkeit Arbeitsaufwand der Regierung internationale Botschaft Bearbeitung (Einreisevisum)

Künstler sollten im Voraus planen und niemals Flüge vor der offiziellen Genehmigung buchen.

9. Ist es schwierig, eine Genehmigung zu erhalten?

Ehrliche Antwort:

Ja, der Prozess ist streng.

Aber:

Wenn Sie hochqualifiziert sind, einen einzigartigen Stil haben und professionelle Standards erfüllen, werden wir Ihre Bewerbung unterstützen.

Die Schweiz schätzt Exzellenz und Handwerkskunst. Beim Tätowieren geht es hier um Qualität, Präzision, Hygiene und Professionalität – Werte, die wir bei NKINK Tattoo Studio zutiefst teilen.

10. Möchten Sie bei uns arbeiten? Beginnen Sie hier.

Wenn Sie ein Tätowierer außerhalb der EU sind und mit NKINK Tattoo Studio Bern zusammenarbeiten möchten:

👉 Senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff: „Bewerbung als Gastkünstler aus einem Nicht-EU-Land“

An: info@nkink.ch

Enthalten:

Vollständiger Name und Land Portfolio-Links Kurzbiografie Vorgeschlagene Termine Ihr charakteristischer Stil Warum Sie bei NKINK arbeiten möchten Bisherige Erfahrungen als Gastkünstler Eventuelle Fragen

Wir prüfen alle Bewerbungen sorgfältig und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn wir der Meinung sind, dass Ihr Profil zu unserem Studio und den Anforderungen in der Schweiz passt.

Abschließende Gedanken

Als Tätowierer in der Schweiz zu arbeiten, ist ein Privileg.

Es erfordert:

✔ Professionalität

✔ Geduld

✔ ein starkes Portfolio

✔ Einhaltung der Schweizer Gesetze

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, begleiten wir Sie gerne durch den Prozess.

Im NKINK Tattoo Studio Bern sind wir immer offen für eine Zusammenarbeit mit talentierten und respektvollen Künstlern aus aller Welt – solange die rechtlichen Bedingungen dies zulassen.

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